Übersicht der Corona-Hilfsprogramme für Schreibwaren-Einzelhändler
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen wichtige Informationen und weiterführende Links zu den Förderprogrammen und Zuschüssen der einzelnen Bundesländer zusammen. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Wir empfehlen, sich möglichst schnell über Hilfmöglichkeiten zu informieren und die Hilfen in Anspruch zu nehmen, da vermutlich Fördermittel nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die IHKs bieten meist auch eine ständig aktualisierte Sonderseite an.
Baden-Württemberg
Soforthilfe soll noch diese Woche kommen. Details dazu will sie am Dienstag nach der regulären Sitzung des Kabinetts bekanntgeben. Am Mittwochabend soll das Programm starten.
Sogenannte Solo-Selbstständige und Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen einmalig bis zu 9.000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15.000 Euro, Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30.000 Euro bekommen können. Bitte nutzen Sie ausschließlich das Portal der Kammern zur Übermittlung Ihres Antrags.: https://www.bw-soforthilfe.de/
Richtlinie für dieUnterstützung der von derCorona-Pandemiegeschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigender Freien Berufe(„SoforthilfeCorona“)
29.03.2020: Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Es reicht der Nachweis, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren. Das teilt die Landesregierung Baden-Württemberg in folgender Pressemitteilung mit, die wir im Wortlaut transportieren.
„Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“, stellt Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute klar. „Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben. In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde der Begriff der existentiellen Notlage neu definiert. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.“
Konkret muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand, etwa gewerbliche Mieten, Pacht und Leasingaufwendungen zu zahlen (Liquiditätsengpass).
„Dies gilt rückwirkend für alle Anträge seit dem Start unserer Soforthilfe“, stellte Hoffmeister-Kraut klar. Anträge, die bereits in den letzten Tagen eingereicht worden seien, würden allein an diesem Maßstab beurteilt, Angaben nur auf dieser Grundlage überprüft.
Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg für Soloselbständige und kleine Unternehmen bis 50 Erwerbstätigen ist seit Mittwoch am Start. Innerhalb von 2 Tagen wurden mehr als 100.000 Anträge eingereicht. „Das zeigt, dass unser Programm attraktiv und am Bedarf der Unternehmen ausgerichtet ist. In diesen schweren Zeiten ist das ein klares Signal der Landesregierung an die Unternehmen: Wir stehen zu Euch, wir lassen Euch nicht im Stich“, betonte Hoffmeister-Kraut. Baden-Württemberg ist neben Bayern eines der ersten Bundesländer, das bereits Direkthilfen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht hat.
Hoffmeister-Kraut erklärte, dass es in den folgenden Wochen noch weitere Modifizierungen geben werde. „Wir haben dieses Programm in einem Kraftakt innerhalb weniger Tage an den Start gebracht. In einer solchen Situation bleibt es nicht aus, dass auch nach Programmstart Eckpunkte nachgeschärft, Unklarheiten beseitigt oder Auslegungsfragen geklärt werden müssen. Denn für uns hatte oberste Priorität, schnell Gelder auszahlen zu können.“
Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Der Förderantrag PDF (1,57 MB ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München (= Bewilligungs- und Vollzugsbehörden) abrufbar und online ausfüllbar. Die Anträge sind nicht handschriftlich, sondern online auszufüllen.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 €
- bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 €
- bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 €
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 €
Antragsberechtigte: Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen. Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt, nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat.
Antrag Soforthilfe unter >
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona
Berlin
Soforthilfe II für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Antragsberechtigte: Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus
1. Zuschüsse 5.000 EUR – Soforthilfe-Paket II Antragstellung ab Freitag, 27.03.2020, 12 Uhr möglich Der Berliner Senat hat Donnerstagabend ein Zuschussprogramm für Kleinst- und Solounternehmen beschlossen:
- 5.000 EUR Zuschuss
- maximal 5 Beschäftigte
- 100 Mio. EUR stehen vorerst zur Verfügung
Wir arbeiten momentan an der Umsetzung und werden am Freitag, den 27. März 2020, um 12 Uhr die Anträge auf unserer Website zur Verfügung stellen. 2. Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I Seit einigen Tagen können Sie zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren beantragen.Zu diesen Mitteln können auch bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) Zugang erhalten.
- kleine und mittlere Unternehmen,
deren Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist
- Betriebsstätte liegt in Berlin
- z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs)
- Liquiditätsengpass ist in den Auswirkungen der Corona-Pandemie begründet
- Finanzierung von Betriebsmitteln
- zinslose Darlehen bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR und einer Laufzeit von 2 Jahren*
- in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR (Zinssatz 4,0% p.a. bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben – Bund und Land arbeiten an der Aussetzung)
- Übernahme von selbstschuldnerischen Bürgschaften in Darlehenshöhe ist obligatorisch
- ausschließlich digitale Anträge
- https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html
Antrag Soforthilfe unter >
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html
Brandenburg
Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler. Antragsberechtigte: Gewerbliche Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Soforthilfe ist sofort beantragbar!
Höhe der Soforthilfe in Brandenburg:
- Bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 Euro
- Bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 Euro
- Bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro
- Bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro
- Bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro
Rückzahlung: Die Soforthilfe in Brandenburg muss nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung: Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Die Antragsstellung ist ab Mitte KW 13 (25.03.2020) möglich.
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/ https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-soforthilfen-der-bundeslaender-im-ueberblick-84233716#Brandenburg
Antrag Soforthilfe unter >
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Freie Hansestadt Bremen
Liquiditätszuschüsse und Soforthilfen Antrag auf Gewährung eines Liquiditätszuschusses Die Unterlagen können Sie per E-Mail einreichen unter: zuschuss@bab-bremen.de
Maßnahme: Liquiditätszuschüsse zur Bewältigung der laufenden Kosten.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler in Bremen und Bremerhaven.
Höhe der Soforthilfe in Bremen: Je nach Höhe des dargestellten Liquiditätsengpasses bis zu 5.000 Euro. In begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro bei entsprechenden Nachweisen. •
Rückzahlung: Die Soforthilfe in Bremen muss nicht zurückgezahlt werden. Gewährte Zuschüsse dienen als Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Realisierung anderer Ansprüche. Im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen z. B. des Bundes) sind die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückzuzahlen. • Beantragung: Förderantrag vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder per Post einreichen (Adresse siehe Antragsformular).
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmenenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-soforthilfen-der-bundeslaender-im-ueberblick-84233716#Bremen
Antrag für Soforthilfe unter >
Freie Hansestadt Hamburg
Ziel ist es, in Kürze Anträge entgegennehmen zu können, aber es gibt momentan noch keine Antragsformulare. Daher bitten wir Sie um Ihre Geduld. Wir werden die Informationen auf unserer Webseite in den nächsten Tagen ständig aktualisieren
Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.
Höhe der Soforthilfe in Hamburg:
- 2.500 Euro (Solo-Selbständige)
- 5.000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter)
- 10.000 Euro (10 bis 50 Mitarbeiter)
- 25.000 Euro (51 bis 250 Mitarbeiter)
Rückzahlung: Der Zuschuss des Stadtstaats Hamburg muss nicht zurückgezahlt werden. • Beantragung der Soforthilfe: Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startet Mitte KW 13. Sobald es eine konkrete Vorgehensweise und einen Antrag gibt, wird dieser Passage aktualisiert.
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen
https://www.hamburg.de/coronavirus/13737132/2020-03-19-bwvi-eckpunkte-schutzschirm/
Antrag für Soforthilfe unter >
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs#downloads
Hessen
Unterstützungsmöglichkeiten vom Land Hessen beschränken sich auf Förderdarlehen, Betriebsmittelkredite und Bürgschaften. Ein Soforthilfeprogramm in Form von direkten Zuschüssen voraussichtlich am 26.03.2020 erwartet.
Hessen setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zunächst auf bewährte Mittel zur Entlastung der hessischen Unternehmen. So werden in diesen Tagen beispielsweise Finanzämter dafür sensibilisiert, etwaige Anträge auf Steuerstundungen oder geringere Vorauszahlungen zügig zu prüfen. Auch so können die hessischen Unternehmen entlastet werden. Darüber hinaus bietet das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen. Bitte beachten Sie: Unsere Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden. D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen wir leider nicht annehmen. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen, möchten Sie aber bitten, das Vorgehen einzuhalten. Nur so können wir alle Anfragen schnellstmöglich bearbeiten.
1. Kapital für Kleinunternehmen (KfK) Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu unter: www.wibank.de/kfk
2. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen sind hier erhältlich: www.wibank.de/guw
3. Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro Kredit mit 80 % Bürgschaftsquote besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://bb-h.de/corona/. Nutzen Sie außerdem das Finanzierungsportal
https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/ oder die Hotline 0611 1507-77.
4. Landesbürgschaften Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 2,5 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen dazu unter: www.wibank.de/landesbuergschaften Haben Sie konkrete Fragen zu den Förderungen über die WIBank? Wenden Sie sich an die Förderberatung des Landes Hessen bei der WIBank unter der Tel. 0611 774-7333.5.
Soforthilfe
- 1 bis 5 Arbeitnehmer: 10.000 Euro,
- 6 bis 10 Arbeitnehmer: 20.000 Euro,
- 11 bis 49 Arbeitnhemer: 30.000 Euro
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Anträge können spätestens ab Montag 30.03.2020 beim Regierungspräsidium Kassel und dann ausschließlich online gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten. Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen. 25.03.2020 Pressestelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
https://www.wibank.de/wibank/corona
Antrag für Soforthilfe unter >
https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe
Mecklenburg Vorpommern
Darlehen und Liquditätshilfen
Maßnahme: Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro.
Höhe der Liquiditätshilfe:
o Zinsfreies Darlehen bis zu 20.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre
o Darlehen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zinsfrei, danach 3,69 % p. a., 1. Jahr tilgungsfrei
o Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist. • Beantragung: Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden. Die Antragsvormerkung bereits möglich. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 zur Verfügung.
Antrag für Soforthilfe unter >
https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/
Niedersachsen
Das Land Niedersachsen plant zwei Förderprogramme durch die NBank. Unternehmer werden mit Darlehen und Krediten unterstützt. Eine direkte Soforthilfe in Form von Zuschüssen gibt es (bisher) nicht. Für die beiden Förderprogramme wird eine Antragsstellung ab dem 25.03.2020 möglich sein
Antrag für Soforthilfe unter >
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp
Nordrhein-Westfalen
Soforthilfen für Kleinunternehmen Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene elektronische Antragsformulare von diesem Freitag, 27.03.2020 an, online u.a. auf der Seite www.wirtschaft.nrw/corona find
Maßnahme: Das Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler des Landes Nordrhein-Westfalen baut auf dem Hilfsprogramm des Bundes auf. NRW stockt das Programm auf und zahlt Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss.
Höhe der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen:
- Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung)
- Bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (Bundesleistung)
- Bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro (Landesleistung)
Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückerstattet werden.
NRW-Soforthilfeprogramm Corona: Antragsverfahren startet heute 27.03.2020 im Laufe des Nachmittags!
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will das Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes eins zu eins an die Betroffenen weitergeben. Außerdem wurde der Kreis der Unternehmen auf solche mit bis zu 50 Mitarbeitern erweitert.
Heute im Laufe des Nachmittages soll der Link freigeschaltet werden.
Nur online ist der Antrag möglich, also nicht per Post oder E-Mail. Aufgrund der zu erwartenden großen Nachfrage könnten die Server allerdings schnell überlastet sein. Hier die wichtigsten Infos dazu vom Wirtschaftsministerium NRW.
Die Antragsfrist endet am 30. April 2020.
Antrag für Soforthilfe unter >
https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=089A88772D1730342255
Rheinland Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz verweist auf die Corona-Soforthilfe des Bundes und bietet selbst (bisher) nur Darlehen, Bürgschaften und steuerliche Erleichterungen an.
Die Bundesregierung wird noch in dieser Woche ein Hilfsprogramm für Selbstständige und Kleinunternehmen auf den Weg bringen. Sobald Details des Programms vorliegen, werden diese hier veröffentlicht. Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte und Bürgschaften der Infrastrukturbank und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die Antragstellung bei ISB und Bürgschaftsbank übernehmen. Bürgschaften Das Land unterstützt Unternehmen mit Bürgschaften mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info(at)bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung(at)isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333). Außerdem gibt es für alle Unternehmen die Möglichkeit, Hilfen der bundeseigenen KfW (www.kfw.de) in Anspruch zu nehmen. Darlehen Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden. Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter beratung(at)isb.rlp.de. Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://s.rlp.de/unterstuetzungkmu
Antrag für Soforthilfe unter >
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Saarland
Soforthilfen für Kleinunternehmer, Künstler und Kulturschaffend Antragstellung voraussichtlich ab Ende März möglich über: soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und max. 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr. Auch für freiberuflich tätigen Künstlern und Kulturschaffende. Höhe der Soforthilfe für Künstler in Sachsen-Anhalt: 3.000 bis 10.000 Euro Rückzahlung: Der Zuschuss muss voraussichtlich nicht zurückgehzahlt werden. Beantragung: Das Programm soll am 24.03.2020 offiziell im Ministerrat beschlossen werden. Erst danach kann die Hilfe beantragt werden.
https://www.saarland.de/254639.htm
https://www.saarland.de/dokumente/res_wirtschaft/Antrag_Soforthilfe.pdf
Antrag für Soforthilfe unter >
https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/soforthilfe_node.html
Sachsen
Sofortprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer Ab sofort können Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinstunternehmen in Sachsen das Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ beantragen
Sachsens Wirtschaftsministerium verweist auf die Soforthilfe des Bundes. Über die Sächsische Aufbaubank können zinslose Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro beantragt werden. Die Antragsunterlagen befinden sich unter „Formulare/Downloads“
Antrag für Soforthilfe unter >
Sachsen-Anhalt
Sofortprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer
Sachsen-Anhalt hat ein Sofortprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer angekündigt, das auf den angekündigten Hilfen des Bundes basieren und auf die Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts passgenau zugeschnitten sein soll. Konkrete Informationen liegen dazu bisher nicht vor. Fördermittel für Liquiditätsengpässe aufgrund der Corona-Situation Sachsen-Anhalt MUT – IB-Mittelstandsdarlehen Sachsen-Anhalt IMPULS – IB-Gründungsdarlehen Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen. Mehr dazu finden Sie im Internetauftritt der KfW.
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen
Antrag für Soforthilfe unter >
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html
Schleswig
Die Landesregierung hatte schon am Montag (16.3) angekündigt, ein Nothilfepaket für die Wirtschaft aufzulegen. Das Volumen: 500 Millionen Euro. Und bereits am Mittwoch beschloss der Landtag das Paket. Am Freitag (20.03.) legte das Kabinett nun fest, wer davon profitieren kann – und wie. „Ziel ist es, möglichst vielen zu helfen, die durch die Krise existenzielle Not geraten sind“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Zum einen gibt es Zuschüsse für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern, zum anderen Kredite für Mittelständler, die in der Anfangszeit tilgungs- und zinsfrei sind.
Soforthilfeprogramm (100 Millionen Euro) Zielgruppe: Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage
Form: Zuschuss
Höhe: 2.500 Euro für Solo-Selbständige und Solo-Gewerbetreibende, 5.000 Euro für Selbständige und Gewerbetreibende bis fünf Mitarbeiter, 10.000 Euro für Selbständige und Gewerbetreibende bis zehn Mitarbeiter Mittelstandsfonds (300 Millionen Euro) Zielgruppe: Gewerbetreibende und Selbstständige, die unmittelbar durch staatliche Verordnungen im Zuge der Coronakrise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage oder einen Liquiditätsengpass geraten sind Form: Kredit, Laufzeit maximal zwölf Jahre Höhe: 15.000 bis 50.000 Euro (zwei Jahre tilgungsfrei, fünf Jahre zinsfrei), 50.000 bis 750.000 Euro (fünf Jahre tilgungsfrei, keine Angabe zu Zinsen)
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen
Antrag für Soforthilfe unter >
https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/
Thüringen
Ab sofort in Thüringen Selbstständige und Freiberufler können Corona-Soforthilfe beantragen Unternehmer und Freiberufler in Thüringen können seit Montagnachmittag Anträge auf Soforthilfe in der Corona-Krise stellen. Federführend ist die Thüringer Aufbaubank. Dort erhalten Betroffene alle nötigen Informationen und Unterlagen, wie ein Sprecher des Thüringer Wirtschaftsministeriums MDR THÜRINGEN sagte.
Unternehmen und Selbständige, die einen Antrag stellen, müssen die Schadenshöhe beziffern und eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Die Anträge könnten per Post oder E-Mail abgegeben werden, von einer persönlichen Vorsprache solle Abstand genommen werden, heißt es. Die Auszahlung der Soforthilfen, die bis zu 30.000 Euro betragen können, soll binnen weniger Tage nach Antragstellung gewährleistet werden. Mit leichten Verzögerungen zu Beginn müsse gerechnet werden.
Antrag für Soforthilfe unter >
https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#foerderzweck
https://aufbaubank.de/417,8723/Download/Soforthilfe-Corona-2020-Antrag.pdf
https://www.mdr.de/thueringen/soforthilfe-unternehmer-freiberufler-thueringen-antrag-100.html
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Zusätzliches KfW-Sonderprogramm
Zusätzliches KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft startet heute Erweiterte Hilfen für die Wirtschaft. Anträge ab sofort möglich. Risikoübernahme durch KfW bis zu 90% sowie Zinssenkungen. Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert werden. Daneben ermöglicht das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855) große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW. Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finan-zierungsschwierigkeiten geraten sind.
www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Stand: 31.03.2020 Quellen: wie angegeben
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