Saar-Gericht kippt die Corona-Regeln für Geschäfte / Einzelhändler öffnen ihre Läden

Einzelhändler öffnen ihre Läden

12.03.2021 | 06:38 Uhr

Quelle: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/einzelhandelsverband_laeden_oeffnen_nach_gerichtsurteil_100.html

Nachdem das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch einige Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt hat, haben viele Einzelhändler schnell reagiert und ihre Läden geöffnet. Ab heute dürften die meisten Läden in den Innenstädten wieder offen sein.

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes fällt die Pflicht zur Terminvergabe weg und pro Kunde sind nur 15 Quadratmeter nötig. Fabian Schulz, der Haupt-geschäftsführer des Handelsverbands Saarland sagte dem SR, die Händler hätten auf dieses Urteil umgehend reagiert. „Es haben am Mittwoch schon die ersten Händler aufgemacht.“

„Hoffnungsschimmer für Handel“

Für Michael Genth, Chef des Saarbrücker Vereins für Handel und Gewerbe, kommt die Öffnung „grade noch rechtzeitig vor Ostern“. Genth spricht von einem Hoffnungsschimmer und geht davon aus, dass es bei einzelnen Geschäftspleiten durch den langen Lockdown bleiben wird.

Ab heute dürften nicht nur in Saarbrücken die Innenstädte wieder voller werden. In Saarlouis öffneten nach Angaben des örtlichen Handelsverbands bereits gestern die größeren Kaufhäuser ohne Anlaufschwierigkeiten, so etwa Peek&Cloppenburg, C&A und Pieper. Allerdings hatten auch einige Geschäfte noch geschlossen.

Die meisten Läden sind geöffnet

Der Verbands-Vorsitzende Harald Feit glaubt, dass die flächendeckende Öffnung die Kundenströme entzerrt und sich sogar positiv auf das Infektionsgeschehen auswirken kann.

Im Saarpark-Center in Neunkirchen hatten gestern bereits 90 Prozent der Shops wieder geöffnet. Center-Managerin Nicole Keller hofft, dass bis spätestens Mitte nächster Woche wieder alle Läden Kunden empfangen können.

Strahlkaft für ganz Deutschland?

Fabian Schulz rechnet außerdem damit, dass das OVG-Urteil möglicherweise Auswirkungen über das Saarland hinaus haben könnte. „Dieser Beschluss war ja an mehreren Punkten sehr eindeutig. Das hat Strahlkraft für ganz Deutschland“, so Schulz. Die Hürden für eine rechtssichere Verordnung seien nun „sehr hoch gelegt“ worden.

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Laut Saarbrücker Zeitung vom 10. März 2021 um 18:52 Uhr

Update Saarbrücken Im Saarland hat das Oberverwaltungsgericht einen Teil der aktuellen Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel außer Kraft gesetzt. Erste Reaktionen auf das Urteil fallen positiv aus.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Teil der aktuell geltenden Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Betroffen sind die Pflicht zur Terminvergabe und die 40 Quadratmeter-Beschränkungen pro Kunde im Einzelhandel.

Die Corona-Verordnung im Saarland sieht seit dem 6. März vor, dass die Kunden im Einzelhandel nur nach vorheriger Terminvergabe einkaufen dürfen. Außerdem ist nur eine Person sowie eine weitere Person aus dem gleichen Hausstand pro 40 Quadratmeter in den Geschäften zugelassen. Für einige privilegierte Geschäfte wie Buchhandlungen und Blumengeschäfte gelten dagegen andere Regeln: Hier sieht der Gesetzgeber eine Beschränkung von einer Person pro 15 Quadratmetern als infektionsschutzrechtlich unbedenklich an.

Gegen diese Ungleichbehandlung klagte ein Antragsteller aus dem Saarland, der einen Laden für IT-Technik mit 140 Quadratmetern Fläche besitzt, vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis (OVG). Und das Gericht hat ihr mit Beschluss vom 9. März Recht gegeben. Mit Blick auf den geltenden Gleichheitssatz gebe es keine Rechtfertigung dafür, dass das Geschäft der Antragstellerin anders zu behandeln sei als die privilegierten Geschäfte, so das OVG. Auch die privilegierten Geschäfte seien nicht immer zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung notwendig. Andere Geschäfte aufgrund des Infektionsgeschehens strenger zu behandeln, sei daher nicht begründet.

Das OVG weiter: „Die gegenwärtige Regelung verletze auch das Grund­recht der Berufsaus­übungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG). Es bestünden erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Betriebseinschränkungen.“ Aufgrund der derzeitigen Beschränkungen drohe den Geschäften „erheblicher, mit zunehmender Dau­er existenzbedrohender Schaden“.

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Quelle: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/gericht-im-saarland-setzt-corona-beschraenkungen-fuer-einzelhandel-aus_aid-56714547

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