Gutscheine sind drei Jahre gültig – ohne Ausnahme
Gerade im Vorweihnachtsgeschäft werden viele Gutscheine verkauft. Was Sie als Händler dazu wissen müssen: Gutscheine sind drei Jahre lang gültig. Sollten Sie andere Zeiträume festlegen, beispielsweise durch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dann riskieren Sie eine Abmahnung. Quelle: Newsletter IHK Darmstadt vom 02.12.2016 Unser Tipp: Die Mehrwertsteuer auf Gutscheine ist erst beim Einlösen abzuführen. Dies wird in der Praxis oft verkehrt gemacht: Viele Gutscheine werden nicht eingelöst – verschenken Sie daher