Corona – weitere Lockerungen im Überblick: Das gilt in Ihrem Bundesland …
Baden-Württemberg
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Ab dem 1. Juli tritt eine neue Verordnung in Kraft. Wenn nicht anders gekennzeichnet beziehen sich die Fragen und Antworten zu den Fachthemen auf die derzeit gültige Verordnung. Wir werden die Kapitel zeitnah an die neue Verordnung anpassen. Wir haben es jeweils kenntlich gemacht, ob die Kapitel schon angepasst wurden oder noch nicht.
Was ändert sich zum 1. Juli 2020
Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich. Die Neufassung gilt ab 1. Juli. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen […]
[…]- Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in Paragraf 9. […]
- Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
- Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen, u. a. beim Einzelhandel […]
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
§ 3 Einschränkung des Aufenthalts im öffentlichen Raum und von Ansammlungen, Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen Auszug aus der Corona-Verordnung in der ab 15. Juni 2020 gültigen Fassung
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 nur alleine oder in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder mit bis zu zehn Personen gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus
1. im öffentlichen Personenverkehr, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen sowie in Flughafengebäuden und
2. in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren
eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht.
[…]
gültig bis 30.06.2020
Schulen und Kitas:
• Seit dem 15. Juni erhalten alle Schüler wieder zeitweise Unterricht an den Schulen
• Die Kitas sollen spätestens am 29. Juni wieder vollständig öffnen
• Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden […]
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.html
Bayern
Stand 17.06.2020
Corona-Lockerungen in Bayern: Regeln – Das gilt ab Montag, 22. Juni
[…]Handel
Ab Montag (22. Juni) können in bayerischen Geschäften rund doppelt so viele Menschen einkaufen wie bisher. Konkret wird die Zahl der in einem Geschäft erlaubten Personen von einer pro 20 Quadratmetern auf eine pro 10 Quadratmetern erhöht, wie Söder sagte. Dies soll auch für Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Museen und Zoologische Gärten gelten. Mitarbeiter in Theken- oder Kassenbereichen müssen außerdem keinen Mundschutz mehr tragen, wenn sie durch Abschirmungen – beispielsweise aus Plexiglas – geschützt ist. […]
[…]Maskenpflicht:
• Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und Handel
• Bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften werden 150 Euro fällig
• Für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal Maske trägt, sind sogar 5000 Euro Bußgeld vorgesehen […]
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.html
Berlin
Stand Ende Juni 2020:
Kontaktbeschränkungen:
Am 27. Juni ist die Pflicht zu Kontaktbeschränkungen gefallen. Beliebig viele Menschen aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich treffen, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden
Der Handel muss ab dem 30. Juni für jeden Kunden nur noch zehn statt aktuell 20 Quadratmeter Einkaufsfläche zur Verfügung stehen
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr, an den Flughäfen und im Einzelhandel; Verstöße können mit Bußgeldern zwischen 50 und 500 Euro geahndet werden – beim Friseur und in Bussen und Bahnen […]
Weitere Informationen mit Stand vom 17.06.2020
[…]
Einzelhandel
Erlaubt: Alle Geschäfte dürfen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche wieder öffnen. Es darf sich dort jedoch maximal eine Person pro 20 Quadratmeter (das entspricht etwa der Größe einer Einzelgarage) aufhalten.Kundinnen und Kunden müssen beim Einkauf Mund und Nase bedecken. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen keine Maske tragen können.
Nicht erlaubt: In den geöffneten Läden dürfen keine Anreize wie etwa Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen, um Kundinnen und Kunden länger als nötig im Geschäft zu halten. Das gilt auch für Einkaufszentren […]
[…]Maskenpflicht:
• Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr, an den Flughäfen und im Einzelhandel; Verstöße können mit Bußgeldern zwischen 50 und 500 Euro geahndet werden – allerdings nur beim Friseur
Schulen und Kitas:
• Die Kitas haben seit dem 15. Juni mit der Rückkehr in den Regelbetrieb begonnen, seit dem 22. findet die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang statt.
• Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule. Nach Ende der Sommerferien am 7. August sollen die Schulen zu einem Normalbetrieb zurückkehren.
• Dann wird laut einem Beschluss des Senats auch die Abstandsregel in Schulen fallen gelassen
[…]
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.html
Brandenburg
Stand 12.06.2020
Die Corona-Regelungen in Brandenburg sind seit März mehrfach abgewandelt und gelockert worden. Am 12. Juni beschloss das Kabinett eine Umgangsverordnung, die die bisher gültige Eindämmungsverordnung am 15. Juni ablösen und bis zum 16. August gelten soll. […]
Wie in allen anderen Bundesländern besteht aber auch in Brandenburg weiterhin eine Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr. Die Lockerungen erfolgen unter Auflagen wie den Abstands- und Hygienebestimmungen. […]
Einzelhandel
Erlaubt: Alle Geschäfte dürfen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche öffnen.
Nicht erlaubt: Die Maskenpflicht in Geschäften gilt in Brandenburg weiterhin. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen keine Maske tragen können. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie deren Begleitperson müssen ebenfalls keine Maske tragen. […]
Gültig bis 16.08.2020
[…]Schulen und Kitas:
- Alle Kinder dürfen zurück in die Kitas
- Die Schulen sollen den Kitas nach dem Ende der Sommerferien am 10. August folgen. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern
- Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.html
Bremen
Keine Veränderung ; Stand 13.05.2020
Einzelhandel darf unabhängig von Verkaufsfläche wieder öffnen
Ab Mittwoch, den 13. Mai, darf der Einzelhandel – jetzt unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – wieder Kunden empfangen. Bisher durften nur Geschäfte mit einer Fläche von weniger als 800 Quadratmetern öffnen, größere hingegen nur, wenn sie ihre Verkaufsfläche entsprechend reduziert haben. Was für alle weiterhin gilt: Das Verkaufspersonal muss dabei auch künftig geschützt und der Zutritt für Kunden so beschränkt werden, dass Abstandsregeln eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. Übrigens: Einkaufszentren wie Waterfront und Weserpark hatten bereits vor drei Wochen Geschäfte in ihren Passagen wieder aufgemacht, für die das möglich war – und dürfen ihr Angebot nun entsprechen nach und nach erweitern
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/aktuelle-corona-regeln-100.html
[…]Maskenpflicht:
- Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und in Geschäften. Bußgelder bei einem Verstoß sind derzeit nicht vorgesehen […]
Schulen und Kitas:
- In den Kitas läuft der eingeschränkte Regelbetrieb an. Auch die Grundschüler und -schülerinnen besuchen wieder einen eingeschränkten Präsenzunterricht
- Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt
- Alle Vorschulkinder können derzeit wieder in Kitas kommen
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.html
Hamburg
Stand: 01.07.2020 11:05 Uhr – NDR 90,3
Corona: Das ist in Hamburg erlaubt, das verboten
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Corona-Das-sind-die-Regeln-in-Hamburg,coronavirus2248.html
Der Hamburger Senat hat weitere Lockerungsschritte im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Die neuen Regeln gelten seit dem 1. Juli. Aber was ist seitdem erlaubt, was bald und was bleibt vorerst verboten? Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte der Corona-Regeln.
[…]
- Alle Geschäfte können unter Auflagen wieder öffnen. Das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist Pflicht, Warteschlangen sollen vermieden werden und pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist nur eine Kundin beziehungsweise ein Kunde erlaubt. […]
- Seit dem 25. Mai sind alle Schülerinnen und Schüler einen Tag pro Woche (das entsprach fünf bis sechs Unterrichtsstunden) in die Schule gegangen. Jetzt sind Sommerferien und im neuen Schuljahr soll es laut Schulsenator Ties Rabe (SPD) im Regelbetrieb weitergehen
- Seit dem 18. Juni dürfen wieder alle Kinder die Kindertagesstätten besuchen. In Absprache mit den Trägern soll in einem eingeschränkten Regelbetrieb zunächst eine Betreuung von 20 Stunden pro Woche und Kind möglichst an drei Wochentagen gewährleistet werden.
30.06.2020
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 15. Juli 2020)
Diese Verordnung ist gültig ab 15. Juli 2020. Es handelt sich um eine nichtamtliche Lesefassung; rechtlich maßgeblich sind die im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichen Fassungen und Änderungen (im Internet abrufbar unter www.luewu.de). Letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2020. Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.07.2020 bis 31.08.2020.
[…]https://www.hamburg.de/verordnung
Weitere Informationen mit Stand vom 18.06.2020
[…] Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist erlaubt, allerdings gilt grundsätzlich die Abstandsregel von 1,5 Metern. Es dürfen sich in der Stadt bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte treffen. […] Alle Geschäfte können unter Auflagen wieder öffnen. Das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist Pflicht, Warteschlangen sollen vermieden werden und pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist nur eine Kundin beziehungsweise ein Kunde erlaubt.[…]https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Corona-Das-sind-die-Regeln-in-Hamburg,coronavirus2248.html
[…]
Schulen und Kitas:
- Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen
- Seit dem 18. Juni an dürfen wieder alle Kinder die Kindertagesstätten besuchen. In Absprache mit den Trägern soll in einem eingeschränkten Regelbetrieb zunächst eine Betreuung von 20 Stunden pro Woche möglichst an drei Wochentagen gewährleistet werden […]
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.html
Hessen
Stand: 03.07.2020
Landesregierung beschließt weitere Lockerungen
Im Bereich der Kontakt- und Betriebseinschränkungen gilt ab dem 6. Juli 2020:
[…]Die Zehn-Quadratmeter-Regel für Geschäfte wird ebenfalls aufgehoben. Der verpflichtende Mindestabstand von 1,5 Meter bleibt aber bestehen. Als Richtgröße sollen auch hier für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen […]
Alle Regelungen gelten bis zum 16. August 2020.
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-lockerungen
Weitere Informationen mit Stand vom 22.06.2020
Neue Corona-Lockerungen für Hessen treten ab 22.06.2020 in Kraft
+++ 13.42 Uhr: Für den Einzelhandel in Hessen wird festgelegt, dass pro Kundin oder Kunde 10 Quadratmeter statt zuvor 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Damit können Geschäfte doppelt so viele Kunden aufnehmen wie vorher. Die Corona-Sonderregelungen zur Sonntagsöffnung für den Handel werden auslaufen, erklärte Bouffier. „Ich will nicht bewerten, ob man das dauerhaft macht oder nicht“, sagte Bouffier. Am kommenden Sonntag soll zum letzten Mal Sonntagsöffnungen möglich sein. […]
Folgende neue Regelungen wurden getroffen:
[…]
- Im Einzelhandel in Hessen müssen nur noch 10 Quadratmeter pro Kunden vorgehalten werden. Geschäfte können also zweimal so viele Kunden empfangen wie vorher.
- Geschäfte dürfen nicht mehr am Sonntag öffnen. Das war bisher zur Entzerrung der Stoßzeiten möglich. […]
Gültig bis zum August 2020
https://www.fnp.de/lokales/wiesbaden/corona-lockerungen-hessen-zr-13793876.html
[…]Maskenpflicht:
- Hier gilt die Maskenpflicht für Handel, Nahverkehr und beim Betreten von Bank- und Postfilialen. Das wiederholte Nicht-Tragen einer Maske kann mit 50 Euro Bußgeld bestraft werden
Schulen und Kitas:
- Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über. Ab dem 6. Juli sollen sie komplett öffnen.
- Der Unterricht an den Grundschulen findet wieder regulär statt.
- Die Schulbesuchspflicht ist bis zu den Sommerferien aufgehoben. Eltern können entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken oder ob es den Unterrichtsstoff zuhause lernt.
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.html
Mecklenburg-Vorpommern
Informationen zur Corona-Pandemie
Stand 7. Juli 2020
https://www.regierung-mv.de/corona/
Auf dieser Themenseite fließen alle aktuellen Beiträge und Informationen der Landesregierung zum Thema „Corona-Virus“ und den Maßnahmen gegen seine Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen bleiben. #mvhältzusammen
Neueste Verordnungen
Gesetz- und Verordnungblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 46 vom 9. Juli 2020
[…]Taskforce Einzelhandel hat Arbeit aufgenommen
Ziel der Taskforce Einzelhandel ist es, einen inhaltlichen und zeitlichen Stufenplan zu entwickeln, der Lockerungen im Einzelhandel möglich macht. Die Taskforce entstand im Ergebnis des MV-Gipfels von Landesregierung mit Wirtschaft, Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden.
- mehr zur Arbeit der Taskforce Einzelhandel (PDF, 0,05 MB)
Coronatest – Strategie für Kitas und Schulen in MV
Die Landesregierung will nach den Sommerferien den Regelbetrieb an Schulen und Kindertageseinrichtungen mit einer umfassenden Teststrategie begleiten
- mehr zum Coronatest für Kitas und Schulen in MV (PDF, 0,13 MB)
Regelungen für Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021
Im neuen Schuljahr 2020/2021 wird es für alle Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen einen verlässlichen, täglichen Regelbetrieb geben. Die Schulen haben die Regelungen erhalten, damit sie das neue Schuljahr planen und den Schulstart vorbereiten können.
- zu Details der Regelungen für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021 (PDF, 0,14 MB)
Weitere Informationen mit Stand vom 03.05.2020
Für den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern seit Sonnabend eine weitere Beschränkung aufgehoben. Große Geschäfte dürfen wieder ihre gesamte Verkaufsfläche nutzen. Bislang war sie – als eine Corona-Schutzmaßnahme – auf 800 Quadratmeter begrenzt. In allen Geschäften gilt aber weiterhin, dass sich pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhalten darf. Auch die Maskenpflicht bleibt für die Kunden bestehen. Der Einlass ist oftmals durch Sicherheitskräfte geregelt. Außerdem wird vielerorts darum gebeten, nicht in Gruppen einkaufen zu gehen […]
[…]Schulen und Kitas:
- Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück
- Kitas stehen wieder allen Kindern offen
- Schulhorte bieten eine reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden an
- Nach Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben […]
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.html
Niedersachsen
Stand: 13.07.2020
In Niedersachsen gilt ab 13. Juli eine neue Corona-Verordnung. Diese ist besser strukturiert und stark vereinfacht worden. Gültig ist sie bis Ende August.
- Neue Corona-Verordnung für Niedersachsen ab dem 13. Juli in Kraft – und ist bis Ende August gültig.
- Mehrere niedersächsische Oberbürgermeister fordern vier verkaufsoffene Sonntage vom Land ein.
- Urlauber aus dem Kreis Gütersloh dürfen ab Samstag wieder in Niedersachsen einreisen.
[…]
Update vom 10. Juli, 12.05 Uhr: Die neue Corona-Verordnung bringt weitere Lockerungen für die Menschen in Niedersachsen mit sich. Grundsätzlich gelten alle bekannten Hygiene-, Abstands-, Dokumentations- und Ausnahmeregeln weiterhin. Auch die Maskenpflicht bleibt grundsätzlich unangetastet. Neu ist eine grundsätzliche Vereinfachung und eine bessere Strukturierung der Verordnung in sechs übergeordnete Abschnitte. Anders als bisher ist die Verordnung nicht nur zwei Wochen, sondern bis Ende August gültig.
Während sich der erste der Verordnung-Abschnitte darum dreht, welche Regeln gelten, wird im zweiten Abschnitt aufgezeigt, was aktuell und künftig bis auf Weiteres verboten ist. Unter anderem werden ab Montag die Regeln für Kinder- und Jugendreisen und gelockert, künftig dürfen grundsätzlich bis zu 50 junge Menschen in Gruppen zusammenkommen. Im Abschnitt drei der Corona-Verordnung geht es um die Ausübung von Berufen und Gewerbe – unter anderem beim Einzelhandel, im Tourismus sowie in der Beherbergungs- und Gastronomie-Branche. Buffets in Restaurants sind ab Montag wieder erlaubt.
[…]Gültig bis 31.08.2020
Vorschriften der Landesregierung
zuletzt aktualisiert am 11.07.2020
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung:
https://www.niedersachsen.de/download/156982
Die Verordnung wurde am 11. Juli 2020 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nds. GVBl. 26/2020 (ab Seite 226) veröffentlicht und tritt am 13. Juli 2020 in Kraft.
In den Paragrafen 1 bis 4 finden Sie die grundlegenden und nach wie vor ausgesprochen wichtigen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus:
- Abstand halten, persönliche Kontakte auf das Notwendige beschränken
- Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn kein Abstand von 1,5 Metern möglich ist sowie generell beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen
- Hygienekonzepte erstellen und befolgen
- Daten erheben beziehungsweise dokumentieren
Stand 06.07.2020
Land Niedersachsen aktualisiert Corona-Verordnung – Regeln werden vereinfacht und angeglichen
Das Land Niedersachsen passt zum 6. Juli 2020 seine Corona-Verordnung erneut an. Dabei werden einige Auflagen präzisiert oder der Umgang mit Auflagen vereinheitlicht.
Weiterhin muss strikt darauf geachtet werden, Infektionsketten möglichst früh zu unterbrechen und so die Verbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen.
Daher bleiben die Pflicht und die Verantwortung, Abstände und Hygieneregeln einzuhalten, bestehen. Überall dort, wo der Abstand von 1,5m nicht mit Sicherheit eingehalten werden kann, gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (vorrangig auch nach wie vor beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr). […]
Die neue „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ finden Sie online hier …
Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht:
- Jede Person ist weiterhin dazu angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist ein Treffen zwischen zwei Haushalten, sowie in einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen möglich.
- Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin dort zu tragen, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen.
Weitere Informationen mit Stand vom 22.06.2020
- Update vom 22. Juni um 7.45 Uhr: Seit heute gelten die Coronavirus-Lockerungen in Niedersachsen: Treffen in der Öffentlichkeit in Gruppen von bis zu zehn Personen sind erlaubt, Kinos und Theater öffnen, allerdings müssen die Zuschauer sich an den Mindestabstand halten und einen Mund-Nasen-Schutz Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 5. Juli, danach wird über weitere Maßnahmen beraten […]
- Update vom 19. Juni, 11.10 Uhr: Die ab Montag in Kraft tretenden nächsten Corona-Lockerungen in Niedersachsen treten am Montag, 22. Juni, in Kraft und sind in dieser Fassung bis zum 5. Juli gültig. Die Inhalte der ab diesem Tag geltenden Verordnung des Landeswurden nun im Rahmen einer Pressekonferenz des Corona-Krisenstabs für Niedersachsen vorgestellt. Grundsätzlich gilt weiterhin, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken – sowohl innerhalb von Wohnungen als auch außerhalb im privaten Umfeld. Dabei gelten grundsätzlich die niedersächsischen Hygienemaßnahmen gegen das Coronavirus […]
In Niedersachsen gelten seit dem 22. Juni neue Coronavirus-Maßnahmen. Diese Regeln sind vorerst bis zum 5. Juli 2020 gültig, danach wird über weitere Maßnahme beraten.
Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen tritt mit weiteren Lockerungen am Montag, 22. Juni 2020 in Kraft.
Achtung: Eine für die kommende Woche angekündigte Neufassung der Corona-Verordnung verzögert sich um eine Woche. Für Schulen wurden in Niedersachsen Konzepte für die Zeit nach den Sommerferin erarbeitet […]
Update vom 30. Juni, 17.30 Uhr: Niedersachsen unternimmt einen zweiten Anlauf, um seine Corona-Verordnung in eine kompaktere und verständlichere Form zu bringen. Weil der Entwurf der Neufassung, die zum 6. Juli in Kraft treten sollte, immer noch 34 Seiten umfasst, werde das Regelwerk noch einmal überarbeitet, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit. Die neue Verordnung verzögere sich damit um eine Woche. Am Freitag werde zunächst eine Zwischenverordnung zur Überbrückung vorgelegt, die kaum Veränderungen beinhalte. Am 13. Juli soll dann eine kompakte und besser lesbare Corona-Verordnung in Kraft treten.
[…]
Neufassung gültig ab 13.07.2020
Regierungschef Stephan Weil will auch zukünftig an der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung festhalten.
Gültig bis 05.07.2020
[…]Schulen und Kitas:
- Kitas sind im eingeschränkten Betrieb, für alle Kinder gibt es ein Betreuungsangebot
- Schüler kehren nach und nach zurück, es haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen […]
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.html
Nordrhein-Westfalen
Stand: 14.07.2020
Wie lange gilt die Coronaschutzverordnung?
Die Regelungen der Coronaschutzverordnung wurden verlängert: Sie gelten nun bis mindestens 11. August 2020 […]
Ist die Maskenpflicht verlängert worden?
Ja, vorerst bis zum 11. August 2020. […]
Wo gilt die Maskenpflicht?
Generell gilt: In allen Handels-, Kultur- und Freizeit-Einrichtungen mit Publikums- und Kundenverkehr sowie im Personenverkehr, aber auch in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesensmuss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Hinweis: Wer die Maskenpflicht missachtet, darf die entsprechenden Angebote nicht nutzen bzw. Einrichtungen nicht betreten. […]
Welche Erleichterungen gibt es im Handel?
Erleichterungen gelten seit 15. Juni auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. […]
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#da9fc8e6
Wo finde ich die grundsätzlichen Informationen des Schulministeriums?
Auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung wird umfassend zum Thema Coronavirus und Schule informiert.
Kehren die Schulen in Nordrhein-Westfalen mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 zum Regelbetrieb zurück?
Ja – nach den Sommerferien startet an allen Schulen und für alle Schülerinnen und Schüler wieder ein verantwortungsvoller Regelbetrieb – sofern die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt. Parallel dazu trifft das Ministerium für Schule und Bildung alle organisatorischen und pädagogischen Vorkehrungen dafür, dass Schulen möglichst regulär arbeiten und Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler nötigenfalls auch aus der Distanz unterrichten können.
Gibt es Alternativen zum Präsenzunterricht?
Der Präsenzunterricht gilt grundsätzlich als Regelfall für das Schuljahr 2020/21. Sollte aber an einzelnen Schulen aus Gründen des Infektionsschutzes phasenweise kein Präsenzunterricht möglich sein, findet Unterricht auf Distanz statt. Das Ministerium für Schule und Bildung schafft kurzfristig die hierfür nötigen rechtlichen Regelungen und gibt den Schulen entsprechende schulfachliche und didaktisch-pädagogische Leitlinien an die Hand. Überdies werden die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Lehrkräfte einen angemessenen Unterricht auf Distanz erteilen und alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können.
Wie werden Schulen bei der Vorbereitung des Regelbetriebs unterstützt?
Die Schulen erhalten weitergehende Möglichkeiten – abhängig von den jeweiligen konkreten Erfordernissen vor Ort – Lehrkräftebedarfe befristet auszuschreiben. Diese Stellen sollen sowohl mit Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Lehramtsbefähigung als auch mit geeigneten anderen Personen besetzt werden könne. Zusätzlich können Schulleitungen Lehrkräften flexibler einsetzen: Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann aus schulorganisatorischen Gründen für einen begrenzten Zeitraum über- oder unterschritten werden. Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden können ausnahmsweise auch im folgenden Schuljahr ausgeglichen werden. […]
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#da9fc8e6
Informationen mit Stand vom 29.06.2020
Landesregierung hebt Lockdown für Kreis Warendorf auf/ Lockdown-Regelungen im Kreis Gütersloh werden um eine Woche verlängert / Regelungen der Coronaschutzverordnung werden für ganz Nordrhein-Westfalen bis 15. Juli verlängert
[…]Die Landesregierung hebt den Lockdown und die Beschränkungen des öffentlichen Lebens für den Kreis Warendorf mit Ablauf Dienstag, 30. Juni 2020 um Mitternacht auf. Für den Kreis Gütersloh werden die bestehenden Regelungen und Beschränkungen um eine Woche bis zum 7. Juli 2020 verlängert.
[…]Zudem werden die Regelungen der Coronaschutzverordnung in ganz Nordrhein-Westfalen um zwei Wochen verlängert. Diese gelten damit bis mindestens 15. Juli 2020 fort.
Gültig bis zum 15.07.2020
Weitere Informationen vom 24.06.2020
„Lockdown Light“ tritt in Kraft
Erstmals ist in Deutschland nach den bundesweiten Einschränkungen in der Corona-Krise ein regionaler „Lockdown light“ in Kraft getreten. In zwei Kreisen in NRW gelten nun wieder Einschränkungen. Heute beraten die Gesundheitsminister der Länder.
Nach dem massiven Corona-Ausbruch in einem Fleischbetrieb von Tönnies ist das öffentliche Leben in zwei Landkreisen von Nordrhein-Westfalen wieder eingeschränkt. Um Mitternacht traten im Landkreis Gütersloh und im Nachbarkreis Warendorf erneut strenge Auflagen in Kraft. Betroffen sind insgesamt rund 640.000 Einwohner.
[…]Die Vorschriften für die neuen Einschränkungen gelten zunächst für eine Woche bis zum 30. Juni 2020 […]
Geschäfte und Restaurants bleiben offen
Vertreter beider Kreise sprachen von einem „Lockdown light“, da Geschäfte und Restaurants weiter geöffnet bleiben dürfen. Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) sagte: „Wenn man das vergleicht mit dem, was wir im März hatten, ist das was, mit dem man sich arrangieren kann. Längst nicht so hart und nur auf eine Woche begrenzt.“ […]
Schulen, Kitas: Bereits seit dem 17. Juni sind die Schulen und Kitas in Gütersloh wieder geschlossen. Im Kreis Warendorf geschieht das am Donnerstag, den 25.06., zwei Tage vor Ferienbeginn in NRW. Quell: dpa
https://www.tagesschau.de/inland/lockdown-guetersloh-warendorf-103.html
Update, 21. Juni, 18.12 Uhr: Die Landesregierung NRW hat keinen regionalen Lockdown ausgerufen. Aufgrund des Corona-Massenausbruchs bei der Fleischfabrik Tönnies steht dieser jedoch immer noch in Diskussion. Im Kreis Gütersloh bleiben Schulen und Kitas geschlossen
Betroffen – jedoch bisher im deutlich geringeren Maße – sind auch die angrenzenden Kreise und Städte, wie Hamm, Bielefeld, die Kreise Soest und Unna.
Es gebe „ein enormes Pandemie-Risiko“, warnte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am Sonntag in Gütersloh. Das Infektionsgeschehen sei jedoch bei Tönnies lokalisierbar, und es gebe keine Infektionskette in die übrige Bevölkerung der Region.
Sollte der Lockdown kommen, kann dies Auswirkungen auf die Lockerungen und Corona-Regeln in ganz NRW haben […]
https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/coronavirus
[…]Handel
- Mindestabstand und Maskenpflicht gelten im Handel weiterhin, pro sieben Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Kunde den Laden betreten […]
Abstandsgebot, Mund-Nasen-Schutz
- Es bleibt beim 1,5-Meter-Mindestabstand im öffentlichen Raum.
- Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss weiterhin dort getragen werden, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist und außerdem bei Konzerten/Aufführungen (außer am Sitzplatz); in Museen, Ausstellungen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen; in geschlossenen Räumen von Zoos, Garten- oder Landschaftsparks; im Innern von Ausflugsschiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichem; beim Fahrunterricht und der Fahrprüfung; in Geschäften, auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren, Wettbüros; auf Messen und Kongressen (außer am Sitzplatz); in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern; im Innenbereich von Gastronomie (außer am Sitzplatz); in der Arzt- oder einer sonstigen medizinischen Praxis; im Personennahverkehr; in Warteschlangen […]
Stand: 11.06.2020
[…]Schulen und Kitas:
- Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht
- Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb und bieten für alle Kinder ein zeitlich wie inhaltlich abgespecktes Betreuungsangebot
- Alle Kinder im Grundschulalter gehen wieder täglich zur Schule […]
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.html
Rheinland-Pfalz
Keine Veränderung ; Stand 04.05.2020
[…]Einkaufen
Seit dem 4. Mai dürfen in Rheinland-Pfalz wieder alle Geschäfte unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen.
[…]Maskenpflicht
Seit dem 27. April müssen beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnen sogenannte Alltagsmasken getragen werden – Mund und Nase müssen bedeckt sein, um die Ansteckungsgefahr für andere zu verringern. Auch Schals dürfen dazu benutzt werden. Die Maskenpflicht dürfte so schnell nicht aufgehoben werden, da die Pandemie noch nicht vorbei ist. Wer dagegen verstößt, dem droht ein Bußgeld.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/neue-corona-lockerungen-in-rheinland-pfalz-100.html
[…]Schulen und Kitas:
- Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen.
- Alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen.
- Die Kitas haben für alle geöffnet – allerdings mit weniger Stunden pro Woche.
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.html
Saarland
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 24. Juli 2020 im Amtsblatt
Diese Verordnung tritt am 27. Juli 2020 in Kraft und am 9. August 2020 außer Kraft.
Herunterladen (PDF, 350KG, Datei ist nicht barrierefrei)
Stand: 27.07.2020
Weitere Informationen vom 10. Juli 2020
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 10. Juli 2020
Der saarländische Ministerrat hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen, die am Montag, den 13. Juli 2020 in Kraft getreten ist und bis zum 26. Juli 2020 gilt.
Die neue Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beinhaltet einen Stufenplan für Veranstaltungen, der die Anzahl der erlaubten Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zum 31. August 2020 regelt:
[…]
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 10. Juli 2020 > Den Text der Verordnung finden Sie hier:
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-07-10.html
Stand vom 22.06.2020
Rechtsverordnung
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 26. Juni 2020.
Der saarländische Ministerrat hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen, die am Montag, den 29. Juni 2020 in Kraft getreten ist und bis zum 12. Juli 2020 gilt.
Bislang mussten die Inhaber von Geschäften oder anderen erlaubten Einrichtungen die Zahl der Besucher beziehungsweise Kunden so begrenzen, dass pro zehn Quadratmeter der zugänglichen Gesamtfläche je nur eine Person Zutritt erhält. Diese sogenannte „Quadratmeter-Regel“ wurde gelockert: Nun ist eine Person pro fünf Quadratmetern gestattet – vier Personen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands unabhängig von der Gesamtfläche anwesend sein. Für Gaststätten, Restaurants, Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze entfällt die „Quadratmeter-Regel“ komplett. Natürlich muss auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder Zeit gewährleistet sein.
[…]
Weitere Infos mit Stand vom 02.05.2020
[…]Maskenpflicht ab 27. April 2020
Seit dem 27. April besteht im Saarland Maskenpflicht. Während des Aufenthaltes in Ladenlokalen, auf Wochenmärkten und in den zugehörigen Wartebereichen, haben Kunden und Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen von Ladenlokalen und Wochenmärkten, die nach den Absätzen 1 bis 4 nicht untersagt sind, haben sicherzustellen, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich
- das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, sofern keine gesundheitlichen Gründe oder arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen und keine andere gleichwertige Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist,
- die Kunden oder Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen; § 2 Absatz 5 gilt entsprechend,
- die Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen der Landesregierung vom 20. April 2020, abrufbar unter www.corona.saarland.de, gewährleistet ist […]
- Mindestabstand nun 1,5 m.
Des Weiteren wird im Saarland in Angleichung an andere Bundesländer die Abstandsregelung von 2 Meter auf 1,5 Meter verringert. Die Maskenpflicht bleibt dabei bestehen. Besitzer von Ladenlokalen haben dafür Sorge zu tragen, dass sowohl Angestellte als auch Kunden Masken tragen. - 800 qm Regel für Geschäfte entfällt
Die Größenbegrenzung von 800 Quadratmetern zur Öffnung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben entfällt. Stattdessen gilt ab sofort, dass pro 20 Quadratmeter der Gesamtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestabstandes sind vier Kunden oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig. Damit dürfen nun alle Geschäfte öffnen, genauso auch Museen, Frisöre, Kosmetikstudios, Fußpflegepraxen, Piercing- und Tattoo-Studios
https://corona.saarland.de/DE/service/medieninfos/_documents/pm_2020-05-02-moderate-lockerungen.html
[…]Schulen und Kitas:
- Im Laufe des Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren
- Kitas haben wieder den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen. Wie dieser exakt ausgestaltet wird, kann sich je nach Kita unterscheiden […]
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.htm
Sachsen
Keine Veränderung ; Stand 04.05.2020
Kontaktbeschränkung sowie Mund-Nase-Bedeckungspflicht beim Einkaufen und in Bus und Bahn bleiben bestehen. Die Vorschriften für Geschäfte, Betriebe und Dienstleistungsbetriebe bleiben weitgehend bestehen. Einkaufszentren müssen zur Öffnung Konzepte vorlegen, die mit dem Gesundheitsamt abzustimmen sind. Möbelhäuser dürfen zusätzlich öffnen. Für den Einzelhandel ist weiterhin eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern erlaubt, die nunmehr auch durch Absperrung oder ähnliche Maßnahmen geschaffen werden kann. Öffnen dürfen künftig Friseure und artverwandte Dienstleistungen, wenn sie besondere Schutzmaßnahmen für Kunden und Beschäftigte anwenden. Gaststätten, Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen.
https://www.coronavirus.sachsen.de/
[…]Schulen und Kitas:
- Sachsens Kitas können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen
- Bis Ende Juni bleibt es auch in den Schulen beim eingeschränkten Regelbetrieb
- Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden […]
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.htm
Sachsen-Anhalt
Stand: 30.06.2020
Neue Verordnung
Sachsen-Anhalt hat die 7. Eindämmungsverordnung verabschiedet. Die Verordnung präzisiert weitere Lockerungen. So sind fachkundig organisierte Feiern schon ab 29. 8. mit bis zu 500 Personen möglich. Auch für Großveranstaltungen im Außenbereich sind bis zu 1.000 Personen gestattet. Die Hygieneregeln wie Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz gelten weiterhin.
Die Verordnung gilt ab 2. Juli bis zum Ablauf des 16. September 2020.
https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/neue-verordnung/
Die Landesregierung hat am Dienstag neue Corona-Regeln beschlossen. Das muss ab dem 2. Juli 2020 beachtet werden.
[…] Das grundsätzliche Verbot von Zusammenkünften mit mehr als zehn Menschen wird in eine Kontaktempfehlung umgewandelt. Auf Bußgelder wird verzichtet. Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis darf ab Mittwoch mit 50 Menschen gefeiert werden. Bislang waren es 20. In der Gastronomie sind Angebote in Buffetform mit Selbstbedienung wieder erlaubt unter der Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingehalten werden.Gültig bis 16.09.2020
https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/corona-regeln-kontaktverbot-in-sachsen-anhalt-faellt
Schulen und Kitas:
- Kitas und Schulen laufen im eingeschränkten Regelbetrieb
- Grundschüler und Kita-Kinder kommen wieder täglich zur Schule
- Schüler dürfen auch ohne den allgemein geltenden coronabedingten Mindestabstand unterrichtet werden
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.htm
Schleswig-Holstein
Stand 05.06.2020
[…] Allgemeine Anforderungen an die Hygiene und die KontaktbeschränkungFolgende allgemeine Anforderungen sind von jeder Person, die sich im Land Schleswig-Holstein aufhält, zu beachten:
- Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot).
- Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.
- Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.
- Ansammlungen im öffentlichen Raum und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken mit mehr als 10 Personen sind unzulässig (Kontaktverbot). Dies gilt nicht für im selben Haushalt lebende Personen und Personen, die einem weiteren gemeinsamen Haushalt angehören. Die Tragepflicht einer MNBist zu beachten (bezüglich der Pflicht zum Tragen einer MNB wird mit der neuen Verkündung vom 05. Juni ergänzt, dass eine Verwendung einer Maske mit Ausatemventil nicht ausreicht) […]
Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels
Verkaufsstellen des Einzelhandels haben neben der Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an Einrichtungen mit Publikumsverkehr und Veranstaltungen, folgende Voraussetzungen zu erfüllen, um öffnen zu dürfen:
- Beschränkung der Kundenzahl auf maximal eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche im Ladengeschäft
- Einsatz von Kontrollkräften anhand der Verkaufsflächengröße
- Gewährleistung zur Einhaltung der Tragepflicht einer MNB
Schulen und Kitas:
- Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen.
- Seit dem 8. Juni erhalten Grundschüler wieder eine tägliche Beschulung im Klassenverband. Es gelten zwar Hygienevorschriften aber keine Regeln zum Mindestabstand.
- Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten.
- In den Kitas gilt derzeit ein eingeschränkter Regelbetrieb.
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.htm
Thüringen
Stand 13.06.2020
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist dann erforderlich, wenn der Abstand zu anderen Personen nicht ausreichend gewährleistet ist, und schließt die Bereitstellung, die Sicherstellung des richtigen Umgangs bzw. Tragens durch Unterweisung und ggf. die Gewährung von Kurzpausen ein. Personal in Ladengeschäften, das durch andere Schutzeinrichtungen, etwa Plexiglasscheiben oder ähnliches, von den Kunden abgetrennt ist, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, da der Fremdschutz der Kunden in diesem Fall anderweitig gewährleistet ist. Ein Schutz des Verkaufspersonals ist durch die Mund-Nasen-Bedeckung der Kundinnen und Kunden sowie die zusätzliche Schutzvorrichtung ausreichend sichergestellt […]
Maskenpflicht bleibt
In Geschäften müssen Kunden weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch im öffentlichen Personennahverkehr, in Zügen und Taxen gilt die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz. Ansonsten droht ein Bußgeld von 50 Euro. Nicht verpflichtet zum Tragen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs und Menschen, denen eine Bedeckung wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist […]
https://www.mdr.de/thueringen/corona-lockerungen-regeln-verordnung-100.html#sprung1
[…]Schulen und Kitas:
- In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb.
- Alle Schüler können wieder an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen.
- Schulen und Kindergärten sind täglich für alle Kinder geöffnet.
- An weiterführenden Schulen kann der Unterricht im Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen.
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.htm
Der Überblick (…Auszug)
Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten, werden die dortigen Corona-Regelungen wieder verschärft. Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, noch vor Erreichen dieser Obergrenze mit Verschärfungen zu reagieren
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben. Damit sind Veranstaltungen gemeint, bei denen Hygieneregeln nicht eingehalten werden können und eine Kontaktnachverfolgung nicht möglich ist. Die genaue Definition bleibt aber weiter schwammig.
- Geschäfte können unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen wieder öffnen. Allerdings wird die maximale Anzahl an Kunden im Geschäft begrenzt. Gleichzeitig sollen Warteschlangen vermieden werden
- Der allgemeine Schulbetrieb wird wieder aufgenommen, beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen. Anstehende Prüfungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres konnten aber auch vorher schon stattfinden.
- Die Kontaktbeschränkungen galten ursprünglich bis zum 5. Juni. Nach einer Empfehlung aus dem Kanzleramt sind sie bis zum 5. Juli verlängert worden. Allgemein sind nun Treffen mit bis zu zehn Menschen erlaubt
Stand: 22.06.2020
https://www.morgenpost.de/politik/article228706533/Alle-Corona-Regeln-nach-Bundesland-sortiert.htm