Branchenübergreifende Überbrückungshilfen: Anträge ab 10. Juli 2020
Für kleine und mittlere Unternehmen Der Bund stellt kleinen und mittleren Unternehmen die durch Corona bedingte Auflagen besonders betroffen sind eine weitere Liquiditätshilfe zur Verfügung. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Umsatzausfälle vor allem im Dienstleistungssektor kaum nachgeholt werden können, weshalb die Möglichkeit vieler Unternehmen, Kredite zu beantragen und zu tilgen, begrenzt ist. Daher gewährt das jetzige Bundesprogramm Unternehmen, Organisationen und Selbstständigen Überbrückungshilfen für insgesamt drei Monate (Juni, Juli