Beschränkungen wegen Corona nach Bundesland – was ist erlaubt – was ist verboten?
Brandenburg
Stand: 07.10.2020, gültig bis 08.11.2020
Beschränkungen wegen Corona.
Was in Brandenburg jetzt erlaubt ist – und was verboten
Die Landesregierung hat die Corona-Regelungen in Brandenburg inzwischen mehrfach gelockert. […]
Die Brandenburger Landesregierung beschloss am 6. Oktober eine neue Corona-Verordnung [brandenburg.de], die die bisher gültige am 11. Oktober ablöste und zunächst bis zum 8. November gelten soll. Bei Verstößen können Bußgelder fällig werden. […]
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8667
Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht
Nach der neuen Umgangsverordnung sind fast alle sozialen und gesellschaftlichen Aktivitäten wieder erlaubt. […]
Eine Maskenpflicht gilt in Geschäften, bei Gewerbeanbietern mit Kundenkontakt, für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, im ÖPNV, in Taxen und Reisebusreisen, bei Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren touristischen Angeboten im geschlossenen Innenbereich eines Fahrzeugs. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50 bis 250 Euro rechnen.[…]
Nicht erlaubt: Zu allen Menschen ist weiterhin ein Abstand von 1,5 Metern zu wahren.
[…]Einzelhandel
Erlaubt: Alle Geschäfte dürfen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche öffnen.
Nicht erlaubt: Die Maskenpflicht in Geschäften gilt in Brandenburg weiterhin. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen keine Maske tragen können. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie deren Begleitperson müssen ebenfalls keine Maske tragen.
[…]Gültig bis 08.11.2020
Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg
Stand: 07.10.2020
https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_II_49_2020.pdf
SARS-CoV-2-UmgV – Anlage
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/8667/dokument/14253
[…]https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8667
Hamburg
Corona: Das ist in Hamburg erlaubt, das verboten
Stand: 26.08.2020 > gültig bis 30.11.2020
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bleiben in Hamburg weitgehend bestehen – die Corona-Verordnung gilt bis zum 30. November. Auf der Landespressekonferenz am 25. August wurden nur wenige Änderungen verkündet, die ab dem 1. September gelten sollen. […]
Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygienevorgaben, Schutzkonzepte und die Maskenpflicht. Die Einhaltung dieser Regeln bleibt die Voraussetzung für alle zugelassenen Aktivitäten. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ist nun Teil der Verordnung. In Bus, Bahn und Taxi muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, ansonsten kann die Beförderung verweigert werden. Wer ohne den Schutz in den HVV-Verkehrsmitteln oder fahrkartenpflichtigen Bereichen der Haltestellen angetroffen wird, muss seit dem 24. August 40 Euro Strafe zahlen. […]
Das ist in Hamburg erlaubt:
- Geschäfte können ja schon länger wieder unter Auflagen öffnen. Ab September entfällt hier außerdem die Regelung, dass pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur eine Person anwesend sein darf. Das Tragen von Mund-Nase-Schutz bleibt Pflicht, Warteschlangen sollen vermieden werden. […]
- Seit Ende der Sommerferien dürfen alle Hamburger Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule gehen – im Regelbetrieb, aber unter verschärften Bedingungen. Wegen der Pandemie bestehen an allen 471 staatlichen und privaten Schulen der Hansestadt strenge Hygieneregeln und eine Maskenpflicht. Ausnahmen beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gelten nur am Arbeitsplatz im Klassen- und Lehrerzimmer sowie für Grundschüler und Grundschülerinnen bis zehn Jahren.
- Seit dem 6. August können Kinder in den Kindertagesstätten wieder ohne zeitliche Beschränkung betreut werden. Damit haben die Eltern im Umfang des Kita-Gutscheines Anspruch auf die Betreuung. Maskenpflicht gibt es weder für Erzieher und Erzieherinnen noch für Kinder. Lediglich die Eltern müssen beim Holen und Bringen der Kinder eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. […]
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Corona-Das-sind-die-Regeln-in-Hamburg,coronavirus2248.html
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 1. September 2020)
Stand 25.08.2020
Diese Verordnung ist gültig ab 1. September 2020. Es handelt sich um eine nichtamtliche Lesefassung; rechtlich maßgeblich sind die im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichen Fassungen und Änderungen (im Internet abrufbar unter www.luewu.de). Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 1. September bis 30. November 2020. […]
Gültig bis 30.11.2020
https://www.hamburg.de/verordnung/14238770/2020-08-25-rechtsverordnung/
Hessen
Verordnungen und Allgemeinverfügungen
Die Verordnungen werden nach § 7 Abs. 2 Verkündungsgesetz unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes verkündet. […]
Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-09-14-auslegungshinweise_cokobev.pdf
… und zur Mund-Nasen-Bedeckung in Einrichtungen
[…]Aktuelle Bekanntmachungen im Gesetz¬- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
Neu: 17.VO zur Anpassung aller VO (GVBl. vom 14. August 2020)
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/gvbl_2020_nr_43.pdf
[…]https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
Mecklenburg-Vorpommern
Informationen zur Corona-Pandemie
https://www.regierung-mv.de/corona/#wichtige%20Dokumente
Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung
der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern
(Corona-Lockerungs-LVO MV)
Vom 7. Juli 2020*
Gesamtausgabe in der Gültigkeit bis zum Ablauf des 9. Oktobers 2020 (Link ins Dienstleistungsportal)
Fundstelle: GVOBl. M-V 2020, S. 518
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Oktober 2020 (GVOBl. M-V S. 883)
[…]Weitere Infos mit Stand: 10. Oktober 2020
https://www.regierung-mv.de/corona/
Auf dieser Themenseite fließen alle aktuellen Beiträge und Informationen der Landesregierung zum Thema „Corona-Virus“ und den Maßnahmen gegen seine Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen bleiben. #mvhältzusammen
https://www.mecklenburg-vorpommern.de/mvhaeltzusammen/
Neueste Verordnungen
Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-Lockerungs-LVO MV) vom 7. Juli 2020. Die Verordnung gilt bis zum 10.11.2020. […]
Verlängerung des Kurzarbeitergelds
Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat die vereinbarte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes begrüßt: „Vom Bund kommt ein wichtiges Zeichen zur richtigen Zeit für die heimische Wirtschaft“.
- mehr zu Verlängerung des Kurzarbeitergelds (PDF, 0,06 MB)
Niedersachsen
Stand: 08.10.2020, gültig bis 15.11.2020
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Vorschriften der Landesregierung
Niedersächsische Corona-Verordnung
Die folgende Fassung tritt am 9. Oktober 2020 in Kraft:
https://www.niedersachsen.de/download/159509
Die Verordnung tritt am 9. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 15. November 2020 außer Kraft.Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde am 8. Oktober 2020 veröffentlicht im Nds. GVBl. Nr. 35/2020 (ab Seite 346)
https://www.niedersachsen.de/download/159512
Gesundheitsministerin Carola Reimann und Innenminister Boris Pistorius haben am 5. Oktober 2020 ein Handlungskonzept für vier verschiedene Szenarien in der jetzt kommenden nassen und kälteren Jahreszeit vorgestellt. Das Konzept bietet den Behörden vor Ort einen Orientierungsrahmen für mögliche Eskalationsstufen bei wachsendem Infektionsgeschehen.
Handlungskonzept zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in der Covid-19-Pandemie
https://www.niedersachsen.de/download/159346
Die häufig gestellten Fragen in Zusammenhang mit der Verordnung beantworten wir in unseren FAQ. > Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
Verstöße gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Der aktualisierte Bußgeldkatalog ist am 27. August 2020 in Kraft getreten:
Der Bußgeldkatalog bietet den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig ̶ hilfsweise die Polizei.
https://www.niedersachsen.de/download/158238
Nordrhein-Westfalen
Coronaschutzerordnung – gütlig bis vorerst 31. Oktober 2020
Stand: 01.10.2020
Wie lange gilt die Coronaschutzverordnung?
Die Regelungen der Coronaschutzverordnung wurden verlängert: Sie gelten nun bis mindestens 31. Oktober 2020. […]
Ist die Maskenpflicht verlängert worden?
Ja, vorerst bis zum 31. Oktober 2020. […]
Wo gilt die Maskenpflicht?
Generell gilt: In allen Handels-, Kultur- und Freizeit-Einrichtungen mit Publikums- und Kundenverkehr sowie im Personenverkehr, aber auch in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Hinweis: Wer die Maskenpflicht missachtet, darf die entsprechenden Angebote nicht nutzen bzw. Einrichtungen nicht betreten. […]
Was bedeuten die Regelungen des Kontaktverbots?
Unverändert dürfen sich Gruppen von höchstens zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Diese maximale Personenzahl gilt nicht bei Verwandten in gerader Linie oder Personen aus zwei verschiedenen Haushalten. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Bereichen. […]
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus
Wo finde ich die grundsätzlichen Informationen des Schulministeriums?
Auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung wird umfassend zum Thema Coronavirus und Schule informiert.
https://www.schulministerium.nrw.de/
Aktuelle Verordnungen
Corona-Schutzverordnung ab 1. Oktober 2020 (PDF)
Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur Corona-Schutzverordnung ab 1. Oktober (PDF)
Ordnungswidrigkeiten nach Infetionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung (Stand 01.10.2020) (PDF)
Saarland
Stand: 02.10.2020
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 2. Oktober 2020
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.
(2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, haben folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
- Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Personal, bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen…. […]
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-10-02.html
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 2. Oktober 2020 im Amtsblatt.
Diese Verordnung tritt am 5. Oktober in Kraft.
§14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[…](2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 18. Oktober 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Sachsen-Anhalt
Stand 21.09.2020
Neue Verordnung
Sachsen-Anhalt hat die 8. Eindämmungsverordnung verabschiedet. Die Verordnung präzisiert weitere Lockerungen. Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt. Für Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.
Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.
https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/news-detail/news/neue-verordnung/
Sachsen-Anhalt lockert Corona-Verordnung
Die Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt werden weiter gelockert. Gültig sind die neuen Regelungen dann ab dem 17. September 2020. Wir geben euch einen Überblick über die Lockerungen. […]
Adressliste wird teilweise abgeschafft
Abgeschafft werden die Adresslisten beispielsweise bei Frisören und in Gaststätten. Denn dort, so hätten es die letzten Monate gezeigt, erklärt Petra Grimm-Benne, wüssten die Menschen in der Regel, mit wem sie Kontakt hatten bzw. an einem Tisch saßen. So seien die Listen nur noch ein bürokratischer Mehraufwand. Nötig seien die Listen aber noch bei Feiern über 50 Personen, Sportstätten und in Diskotheken. Dort sei die Nachverfolgung schwieriger, aber wichtig.
Der Mindestabstand von 1,5 Meter dürfe in Restaurants bei vorhandenen Plexiglaswänden oder anderen Vorrichtungen auch unterschritten werden.
https://www.jumpradio.de/thema/corona/lockerungen-sachsen-anhalt-neue-landesverordnung-100.html
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