Beschluss des Bund- Ländertreffens vom 03.03.2021 als pdf-Datei

BESCHLUSS

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1

Ergebnisse des Corona-Gipfels am 03.03.21

Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert, es gibt einen mehrstufigen Öffnungsplan – über die jeweiligen Lockerungen entscheiden die Länder!

Öffnungsschritt zwei:
Der Buchhandel wird dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet und darf einheitlich in allen Bundesländern ab dem 8. März wieder öffnen.

Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter wieder öffnen“, heißt es darin wörtlich.

Öffnungsschritt drei:
[…] „Wird in dem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, so kann
das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:
• die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder
einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem
weiteren für jede weiteren 20 qm;“

[…] Wird in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen: Die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnach-verfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.“ […]

Notbremsen-Mechanismus

[…] „Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf-folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“
[…]

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