Berlin: Was in Berlin jetzt erlaubt ist – und was verboten

Wegen der Sorge vor den Coronavirus-Mutationen bleibt das öffentliche und private Leben noch bis mindestens 28. März eingeschränkt – auch in Berlin. Gleichzeitig gibt es Lockerungen, die teilweise an Inzidenzzahlen gekoppelt sind. Ein Überblick.

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 Einkaufen

Der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien und Tierbedarfsgeschäfte dürfen in Berlin öffnen – ebenso Optiker, Hörgeräte-akustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und Banken sowie Buch-handlungen.

Gartencenter, Blumenläden und Babyfachmärkte dürfen seit dem 7. März wieder öffnen. Es gelten die gleichen Regeln wie in Supermärkten: Es herrscht Maskenpflicht, zudem muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander gewährleistet sein.

Grundsätzlich dürfen auch alle anderen Geschäfte öffnen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt für sie jedoch das „Click & Meet“-Konzept: Vor dem Betreten des Ladens muss ein Termin vereinbart werden, der Besuch muss dokumentiert werden, um eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Bei einer Inzidenz von unter 50 entfällt diese Regelung. Dann darf je nach Ladenfläche eine Person auf zehn oder 20 Quadratmeter kommen. In Läden dürfen keine Anreize geschaffen werden, mit denen die Kundschaft zu unnötogem Verweilen angehalten wird, Sitzgelegenheiten etwa. Das gilt auch für Einkaufszentren.

Kundinnen und Kunden müssen beim Einkauf Mund und Nase bedecken (FFP2- oder OP-Maske) und den Mindestabstand einhalten. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahre und Menschen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen keine Maske tragen können.

Quelle: : https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/berlin-corona-massnahmen-lockerung-ausgang-kontakt-erlaubt.html#articlesContList/text_2022635028

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