Überbrückungshilfe wird verlängert
30. September 2020
Kleine und mittlere Unternehmen, aufgepasst: Die Überbrückungshilfen des Bundes werden für die Monate September bis Dezember verlängert und erweitert. Die Voraussetzungen, um die Hilfe zu erhalten, wurden optimiert
Die Eintrittsschwelle wird flexibilisiert: berechtigt sind künftig Antragsteller, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zu verzeichnen hatten. Bisher musste ein Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent nachgewiesen werden.
Die Deckelungsbeträge werden gestrichen, die Personalkostenpauschale von zehn auf zwanzig Prozent und die Fördersätze um zehn Prozentpunkte erhöht. Anträge können voraussichtlich im Laufe Oktober gestellt werden, die rechtliche und technische Umsetzung ist in Arbeit.
Details finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Überbrückungshilfen: Infos zur Antragstellung.
https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/beraten-und-informieren/ueberbrueckungshilfe-4824364